Bereits vor der Eheschließung, bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder einer Lebenspartnerschaft ist es sinnvoll, Regelungen für den Trennungsfall zu treffen. Ich berate Sie ausführlich und gestalte mit Ihnen Ehe- und Partnerschaftsverträge.
Trennungen sind emotionale Erdbeben, die unser Leben ein ganzes Stück weit prägen. Ich helfe Ihnen dabei, die sich aus dieser Situation ergebenden Probleme zu lösen. Ich berate Sie umfassend und unterstütze Sie bei:
Sowohl von Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite können sich vor, während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Vielzahl von teilweise komplexen Fragestellungen/ Problemen ergeben.
Hier unterstütze ich Sie beratend, sowie bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen, gerichtlich und außergerichtlich.